Donnerstag, 18. Dezember 2014

6. Dezember....


.... war da nicht was ?

So dunkel kann ich mich an früher erinnern,
als an diesem Tag ein rot gekleideter Mann,
mit einem riesigen weissen Bart, einem Jutesack
und mit einer Reisigrute bewaffnet,
bei uns zuhause oder 
auf irgendeiner Weihnachtsfeier erschien.
 
Ho, Ho, Ho !!!

So war er auch bei Karle in "de Hinnergass"
und was da passierte .....
  
Nikolaus ist in die "Hinnergass" gekommen.
 
Er trifft Karle und fragt ihn: 
"Was wünscht du dir zu Weihnachten?" 

Karle sagt: "Das sag ich nicht!"
 
"Ich weiß es aber trotzdem.", 
antwortet der Nikolaus,
"Du wünscht Dir ein Feuerwehrauto!"
 
Karle ist ganz erstaunt und fragt: 
"Woher weißt du denn das?"
 
Nikolaus reibt Karle die Nase 
zwischen Daumen und Zeigefinger und sagt: 
"Das hab ich an deiner Nasenspitze gesehen.
Ich weiß auch dass du dir noch ein Fahrrad wünscht!"
 
Karle wieder ganz erstaunt: 
"Woher weißt du das?"
 
Nikolaus reibt wieder Karles Nase 
zwischen Daumen und Zeigefinger und sagt: 
"Ich weiß auch Deinen größten Wunsch: 
eine Eisenbahn!"
 
Karle ist schon ganz aus dem Häuschen 
und fragt wieder:
"Woher weißt du das?"
 
Nikolaus reibt wieder die Nase 
zwischen Daumen und Zeigefinger und sagt: 
"Das hab ich an deiner Nasenspitze gesehen."
 
Da sagt Karle:
"Gell Nikolaus, die Engel haben 
im Himmel keine Höschen an!"

Diesmal ist der Nikolaus ganz erstaunt:
"Woher weißt Du das, 
hast du es auch an meiner Nasenspitze gesehen?" 

Da antwortet Karle:
"Nein…!!!
 
Das hab' ich an Deinen Fingern gerochen!!" 


Sonntag, 30. November 2014

Der Dienstweihnachtsbaum (Dbwm)....




Eine Dienstanweisung für Beamte

Arbeitsorganisationsrichtlinien über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen kleineren und mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung als Dienstweihnachtsbäume finden (ArbOrgRichtl. Dwbm, Fassung vom 01. Dezember 1980):

§1 Dienstweihnachtsbäume

Dienstweihnachtsbäume (Dwbm) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.

§2 Aufstellen von Dwbm

Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden.
Dieser hat darauf zu achten, dass:

1.    der Dwbm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende, in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird,
2.    der Dwbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht (in schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht, bzw. durch Zurufe wie mehr links, mehr rechts usw. korrigiert),
3.    im Unfallbereich des Dwbm keine zerbrechlichen oder durch umfallende Dwbm in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind.

§3 Behandlung der Beleuchtung

Die Dwbm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Betriebsleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffs mit Flammenwirkung beruht (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn die Bediensteten über die Gefahren von Feuerbrünsten hinreichend unterrichtet sind und während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.

§4 Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern

In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:

Maria:                           möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person
Josef:                             älterer Beamter mit Bart
Kind:                             kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender
Esel und Schafe:          geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen
Heilige Drei Könige:    sehr religiöse Beamte

Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den Dwbm auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch den Vorgesetzen in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden.

 

Wir bitten, vorgenannte Richtlinie in geeigneter Weise in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen bekannt zu geben.

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Im Auftrag
Müller-Lüdenscheidt


...frohen 1. Advent !